Leistungen der Zahnzusatzversicherung
Zahnersatz
Zahnbehandlungen
Zahnprophylaxe
Kieferorthopädie
Auch im Falle einer notwendigen kieferorthopädischen Behandlung sind wir für Sie da. Wir erstatten in den Tarifen Premium und Premium Plus schon ab KIG 1 (KIG = Kieferindikationsgruppe zur Feststellung des Schweregrades der Zahnfehlstellung) und ersetzen Ihnen auch Ihre Mehrkosten für KIG 3 bis 5. Das können zum Beispiel Kosten für eine Aligner-Therapie, farblose Brackets, Mini-Brackets etc. sein.
Wählen Sie aus 3 Tarifen aus:
Komfort
ab 6,90 € im Monat
Premium
ab 13,90 € im Monat
Premium Plus
ab 16,90 € im Monat
Zahnprophylaxe umfasst Leistungen, die Zahnkrankheiten vorbeugen sollen.
Zur Zahnprophylaxe zählen beispielsweise:
- Professionelle Zahnreinigung (PZR),
- Fissurenversiegelung
Uns ist es wichtig, dass Ihre Zähne lange gesund bleiben. Deshalb erstatten wir Ihnen pro Versicherungsjahr im Tarif Komfort bis zu 150 Euro, im Tarif Premium bis zu 180 Euro und im Tarif Premium Plus bis zu 200 Euro für Ihre Zahnprophylaxe. Das können beispielsweise zwei professionelle Zahnreinigungen im Jahr zu jeweils maximal 75 Euro (Komfort), 90 Euro (Premium) oder 100 Euro (Premium Plus) sein.
Wenn Sie sich bei einem unserer Netzwerk-Zahnärzte behandeln lassen, profitieren Sie zusätzlich von unseren Extra-Leistungen: Wir erstatten Ihnen dann in allen drei Tarifen 100 Prozent der Kosten - unabhängig von ihrer Höhe und für zwei Zahnreinigungen pro Jahr.
Zu Zahnerhalt zählen beispielsweise:
- Füllungen, u.a. Kunststoff- und Kompositfüllungen
- Einlagefüllungen (Inlays, Onlays und Overlays)
- Wurzel- und Parodontosebehandlungen
- Mikroinvasive Kariesinfiltration
- Aufbissbehelfe und Schienen
Im Falle eines Unfalls nach Versicherungsbeginn übernehmen wir immer 100 Prozent Ihrer Kosten für zahnärztliche Maßnahmen.
Hinweis: Die Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten vier Versicherungsjahren sind zu berücksichtigen. Ab dem fünften Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Falls Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung mit ähnlichem Leistungsumfang haben und wechseln möchten, können wir dies entsprechend anrechnen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Bei Maßnahmen zur Regelversorgung übernehmen wir in allen Tarifen 100 Prozent der Kosten. Maßnahmen zur Regelversorgung sind die von Krankenkassen und Zahnärzten festgelegten befundbezogenen Standardbehandlungen.
Im Falle eines Unfalls nach Versicherungsbeginn übernehmen wir ebenfalls 100 Prozent Ihrer Kosten.
Zu Zahnersatz zählen beispielsweise:
- Kronen und Brücken inklusive Verblendungen bis einschließlich Zahn 8
- Voll- und Teilprothesen
- Implantate einschließlich Knochenaufbau und auf Implantaten getragener Zahnersatz
- Reparatur von Zahnersatz
Hinweis: Die Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten vier Versicherungsjahren sind zu berücksichtigen. Ab dem fünften Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Falls Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung mit ähnlichem Leistungsumfang haben und wechseln möchten, können wir dies entsprechend anrechnen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Ein Gang zum Kieferorthopäden kann schnell teuer werden. Deshalb erstatten wir Ihnen im Tarif Premium 90 Prozent und im Tarif Premium Plus 100 Prozent Ihrer kieferorthopädischen Kosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn Sie kieferorthopädisch behandelt werden und die gesetzliche Krankenkasse nicht zur Leistung verpflichtet ist, übernehmen wir im Tarif Premium 90 Prozent (maximal 1.800 Euro) und im Tarif Premium Plus 100 Prozent (maximal 2.000 Euro) der Gesamtkosten.
Im Falle eines Unfalls übernehmen wir sogar 100 % Ihrer Kosten ohne Höchstbetrag.
Wichtig für die Kostenerstattung ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist.
Zu den erstattungsfähigen kieferorthopädischen Aufwendungen zählen beispielsweise:
- Brackets aus Metall, Keramik oder Kunststoff
- Unsichtbare Zahnspange (Aligner-Therapie)
- Festsitzender Retainer
- Festsitzender Lückenhalter
- Lingualtechnik
- Farbige und farblose Bögen/Teilbögen
Hinweis: Die Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten vier Versicherungsjahren sind zu berücksichtigen. Ab dem fünften Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Falls Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung mit ähnlichem Leistungsumfang haben und wechseln möchten, können wir dies entsprechend anrechnen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Noch Fragen vor dem Vertragsabschluss?
Unsere Zahnzusatz-Experten beraten Sie gerne zum Versicherungsschutz.
Warum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Basis-Leistungen (die sogenannte "Regelversorgung") und davon oft nur einen Anteil. Wir erstatten die Kosten für moderne Behandlungsmethoden, hochwertige Materialien und professionelle Vorsorge – weit über den von der gesetzlichen Krankenversicherung gewährten Zuschuss für Basis-Leistungen hinaus.
Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen:
Schnelle Kostenerstattung dank Zahnzusatzversicherung
Testsieger der Stiftung Warentest zum vierten Mal in Folge für Zahnzusatzversicherungen
Profitieren Sie von Extra-Vorteilen durch das Zahnarzt-Netzwerk
- Bis zu 15 % höhere Erstattung: bei Behandlung durch Zahnarzt aus dem Zahnarztnetzwerk
- Direktabrechnung: Kosten für professionelle Zahnreinigung rechnet Ihre Versicherung direkt mit dem Zahnarzt aus dem Zahnarztnetzwerk ab
- Zahnarzttermin innerhalb von 10 Werktagen: bei Behandlung durch Zahnarzt aus dem Zahnarztnetzwerk
- Persönliche Beratung von Zahnexperten: telefonischer Beratungstermin mit Zahnarzt aus dem Zahnarztnetzwerk
Da steckt Sparen drin
Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung
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Zahnschutz und Krankenkasse: Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Sie fragen sich: Zahnzusatzversicherung ja oder nein – lohnt sich das für mich? Bei der Antwort hilft ein Blick auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Sie beteiligt sich ausschließlich an einer medizinisch notwendigen Grundversorgung. Für diese sogenannte Regelversorgung, die laut Sozialgesetzbuch immer „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist, zahlt sie einen sogenannten Festzuschuss. Dieser deckt in den meisten Fällen allerdings nur einen Bruchteil Ihrer Kosten ab. Wenn Sie eine höherwertige Behandlung mit entsprechenden Materialien wünschen, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Dabei gilt: Je höher Ihr Anspruch an Qualität und Ästhetik ist, umso aufwändiger und damit auch teurer wird Ihre zahnmedizinische Versorgung. Dadurch steigt Ihr Eigenanteil, denn der Festzuschuss der Krankenkasse ändert sich dadurch nicht. Übrigens: Eine kieferorthopädische Zahnkorrektur für Erwachsene müssen Sie immer komplett aus der eigenen Tasche zahlen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) trägt die Kosten dafür nicht. -
Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
Studien zeigen: Jedes zweite Kind braucht eine Zahnspange oder andere kieferorthopädische Behandlungen. Das geht ins Geld: Feste Zahnspangen für Kinder kosten zwischen 3.000 Euro und 8.000 Euro. Davon übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) lediglich die Behandlungskosten der Regelversorgung – also die Kosten für die einfachste Versorgungsform. Und das auch nur bei KIG 3, 4 und 5 (kieferorthopädische Indikationsgruppen). Für alle Mehrleistungen – etwa Kosten für unauffälligere Brackets – müssen Sie privat aufkommen. Haben Sie mehrere Kinder mit Zahnfehlstellungen, wird es teuer.
Deshalb ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder mit Kieferorthopädie eine sinnvolle Investition. Im Zahnschutz von DA Direkt erstatten wir je nach Tarif bis zu 100 Prozent Ihrer Mehrkosten für kieferorthopädische Leistungen – von Aligner-Therapie bis zur Spange mit Mini-Metall-, Keramik- oder Kunststoffbrackets. Tipp: Schließen Sie die Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie möglichst frühzeitig ab. Grund: Wir erstatten die (Mehr)kosten für kieferorthopädische Leistungen nur, wenn ein Zahnarzt oder Kieferorthopäde noch keine Zahnfehlstellungen wie Kreuzbiss, Überbiss oder Deckbiss festgestellt hat. So sorgen Sie frühzeitig vor – mit einem geringen monatlichen Beitrag. -
Zahnzusatzversicherung: Worauf muss ich achten?
Sie fragen sich, was eine gute Zahnzusatzversicherung kostet? Achten Sie beim Vergleich von Zahnzusatzversicherungen weniger auf den Beitrag, sondern vor allem auf den Leistungsumfang. Denn beim Zahnarzt gibt es ein großes Behandlungsspektrum. Fragen Sie also unbedingt nach, wann bei der Zahnzusatzversicherung bezahlt wird und wann sie greift. So finden Sie heraus, welche Zahnzusatzversicherung für Sie die Beste ist.
Auch die Höhe der Erstattungsleistungen ist wichtig: Sie sollten maximal ein Viertel der Gesamtkosten selbst tragen. Je nachdem, wieviel Sie selbst zahlen möchten, können Sie auch eine Zahnzusatzversicherung mit Kostendeckung von 100 Prozent wählen (DA Direkt Zahnschutz Premium Plus).
Warum eine Zahnzusatzversicherung abschließen – Vorteile bei DA Direkt auf einen Blick:
Zahnzusatzversicherung – wie funktioniert das genau? Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezuschusst lediglich die Behandlungskosten für eine medizinisch notwendige Grundversorgung – also die Kosten für die einfachste Versorgungsform. Mehrkosten für eine hochwertige Behandlung mit modernen Materialien müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen.
Eine gute Zahnzusatzversicherung wie der Zahnschutz von DA Direkt erstattet die Mehrkosten für hochwertige zahnersetzende und zahnerhaltende Maßnahmen wie Zahnimplantate, Inlays, Wurzel- und Parodontosebehandlungen sowie für Zahnvorsorge. Zudem sind Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen abgedeckt – so auch im Zahnschutz von DA Direkt (Premium und Premium Plus-Tarif).
Sie wünschen sich zur Zahnzusatzversicherung eine Beratung? Unser Expertenteam beantwortet Ihre Fragen jederzeit gerne unter der Telefonnummer 069 7115 8500 oder per Chat. -
Ab wann sollte ich eine Zahnzusatzversicherung für meine Zähne abschließen?
Fragen wie: „Welche ist die beste Zahnzusatzversicherung ab 50 Jahren ?“oder: „Sollte ich eine Zahnzusatzversicherung als Student abschließen?“, zeigen uns, dass Sie sich viele Gedanken um den richtigen Zeitpunkt für den Abschluss Ihres Zahnschutz machen.In punkto private Zahnzusatzversicherung gilt: Je früher Sie diese abschließen, desto eher profitieren Sie in vollem Umfang von der hohen Erstattung und vielen weiteren Vorteilen für Ihre Zahngesundheit.
Wichtig ist: Schließen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung ab, solange Ihre Zähne gesund sind. Dann sind Sie umfassend versichert – ohne dass bestimmte vorerkrankte Zähne möglicherweise komplett vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Die Statistik zeigt: Die meisten Versicherungsnehmer entscheiden sich zwischen 30 und 40 Jahren dafür, Ihre Zähne zu versichern.
Gut zu wissen: Bei der Zahnzusatzversicherung ohne Alterungsrückstellungen – wie sie DA Direkt anbietet – sind die Beiträge in jungen Lebensjahren vergleichsweise niedrig, steigen jedoch in Altersstufen etwa alle 10 Jahre an. Ihr Vorteil: Sie bleiben flexibel, wenn Sie auf einen anderen Tarif wechseln möchten.
Im Vergleich dazu sind bei einer Zahnzusatzversicherung mit Alterungsrückstellungen die Beiträge anfangs vergleichsweise hoch, steigen jedoch nicht mehr allein wegen des Älterwerdens der versicherten Person. So bilden Sie durch den anfangs etwas höheren Beitrag Rücklagen, mit denen der Beitrag im zunehmenden Alter konstant gehalten werden soll. Achtung: Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen oder die Versicherungsgesellschaft wechseln, verfallen Ihre Rücklagen.
Nicht nur von unseren Versicherten positiv bewertet:
Tipps zur Zahngesundheit
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Fußnoten
1 Sie können Ihre Zahnzusatzversicherung bei DA Direkt monatlich kündigen. Wenn Sie innerhalb der ersten zwei Versicherungsjahre eine Rechnung einreichen und wir diese erstatten, können Sie frühestens zum Ende des 24. Monats kündigen.